Es scheint wie ein Wunder einen Behandlungsplatz für eine Psychotherapie zu bekommen.

 

Warum ist dies eigentlich so?

 

Zum einen liegt die Schwierigkeit einen Behandlungsplatz zu bekommen an der Anzahl an Behandlungsstunden pro Woche, die in einer Praxis angeboten werden können.

 In unserer Praxis sind ca. 30 Zeitstunden pro Woche für Therapie reserviert. Das bedeutet, dass pro Woche maximal 30 Patient*innen gesehen werden können, da ein Termin stets 50 Minuten dauert. Mit Telefonsprechstunden, Vor- und Nachbereitungszeiten der Therapiestunden, Korrespondenz mit Krankenkassen, Verfassen der gutachterlichen Berichte und der weiteren nötigen Verwaltung und Praxisorganisation sind mehr Therapieplätze zeitlich schlicht nicht möglich.

 

Zum anderen liegt die Schwierigkeit einen Behandlungsplatz zu bekommen an der Behandlungsdauer von Psychotherapien.

 In der Praxis finden die psychotherapeutischen Termine wöchentlich zum gleichen Termine statt. Vorgeschrieben ist die Durchführung von mindestens einer Sprechstunde und mindestens zwei probatorischen Stunden vor Therapiebeginn. In der Verhaltenstherapie können anschließend Stundenkontingente wie folgt beantragt werden: Kurzzeittherapie 1 mit 12 Stunden, Kurzzeittherapie 2 mit weiteren 12 Stunden, Langzeittherapie mit weiteren 36 Stunden (insgesamt 60 Stunden). Eine Langzeittherapie mit 60 Stunden kann auch sofort zu Therapiebeginn beantragt werden.

 

In unserer Praxis liegt die Behandlungsdauer inklusive Probatorik ungefähr zwischen 30 und 50 Stunden, wenn nötig auch darüber. Mit Urlaubszeiten und den Ausfallzeiten von Patient*innen aufgrund Urlaub, Krankheit und sonstigen Gründen ist ein Therapieplatz von Patient*innen somit zwischen 9 Monaten bis zu 2 Jahren und länger belegt.

 

Statistisch betrachtet sind somit pro Jahr in unserer Praxis lediglich ca. 20 Neuaufnahmen pro Behandler*in möglich. Das entspricht einer Quote von ca. 1,5 Patienten pro Monat, die neu aufgenommen werden können.

 

Werden Privatpatienten bevorzugt aufgenommen?

 Dies ist tatsächlich nicht so. Zum einen gibt es eine von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeschriebene Behandlungsquote an gesetzlich versicherten Patienten, die zu erfüllen ist – zum anderen sind bei einer Psychotherapie die Rahmenbedingen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich besser und attraktiver für uns Behandler*innen, so dass im Falle einer Psychotherapie Privatpatient*Innen nicht bevorzugt aufgenommen werden.